Seitenbereiche

Der Mindestlohn in 2022 – gesetzliche Änderungen

Zum 1.1.2022 wurde der Mindestlohn auf € 9,82 erhöht. Die nächste Erhöhung folgt zum 1.7.2022 auf € 10,45. Ab dem 1.10.2022 soll nun der Mindestlohn auf brutto € 12,00 je Zeitstunde steigen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 E-MiLoG). Die nächste Anpassung hat die Mindestlohnkommission bis zum 30.06.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024 zu beschließen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 E-MiLoG).

Erhöhung Nichtbeanstandungsgrenze bei Dokumentationspflichten in Bezug auf Mindestlohn: Die Pflicht zur Abgabe einer schriftlichen Anmeldung nach § 16 Abs. 1 oder 3 MiLoG, die Pflicht zur Abgabe einer Versicherung nach § 16 Abs. 2 oder 4 MiLoG sowie die Pflicht zum Erstellen und Bereithalten von Dokumenten nach § 17 Abs. 1 und 2 MiLoG werden dahingehend eingeschränkt, dass sie nicht gelten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt brutto € 4.176,00 (bisher: € 2.958,00) überschreitet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 E-MiLoGDokV). Dies gilt entsprechend für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt brutto € 2.784,00 (bisher: € 2.000,00) überschreitet, wenn der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten vollen zwölf Monate nachweislich gezahlt hat; Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt bleiben bei der Berechnung des Zeitraums von zwölf Monaten unberücksichtigt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 E-MiLoGDokV).

Stand: 28. April 2022

Bild: blende11.photo - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Illustration

Wir stehen für Digitalisierung 

Im Rechnungswesen können in Ihrem Unternehmen und in unserer Kanzlei Prozesse zunehmend digitalisiert und automatisiert werden. Die Gründe, diese Entwicklung ernst zu nehmen und nicht zu verschlafen, sind vielfältig – die Vorteile ebenso.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.